Leitungsvertretung übernehmen
Leiterinnen und Leiter von Apotheken benötigen bei Verhinderung Leitungsvertretungen z.B. im Falle von Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen.
Sie erfüllen lt. Apothekengesetz die persönlichen Voraussetzungen für die Leitung von Apotheken und sind bereit temporär Vertretungen zu übernehmen – dann können Sie sich mit Hilfe des Formulars in die Liste für Leitungsvertretungen eintragen.
Sie können somit jederzeit von Apothekerinnen und Apotheker, die eine Leitungsvertretung in Ihrer ausgewählten Region suchen, kontaktiert werden.
Die konkreten Einzelheiten (Dauer der Vertretung etc.) sind im direkten Austausch mit den Apothekerinnen und Apotheker zu klären.